Übernahme Raumkosten Stadtteiltreffs und aktuelle Raumnutzung

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14 Dez. 2018 00:42 #292 von Marion

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Salzgitter folgt dem Vorschlag des Ortsrates der Ortschaft Nordost aus seiner Sitzung am 21.06.2018 und fasst folgenden Beschluss:

Die Stadt Salzgitter zahlt einen Zuschuss an den Bürgerverein Steterburg für die Über­nahme der Raumkosten (Miete inkl. Nebenkosten) des Stadtteiltreffs Steterburg im Erdgeschoss des Gebäudes ‚Lange Hecke 4‘ in Steterburg für die Jahre 2019-2021.

Die Höhe des Zuschusses wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die nach­gewiesenen zuschussfähigen Mietkosten höchstens einer ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen und durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Der Zuschuss beträgt höchstens 12.600 Euro/Jahr. Die entsprechenden Haushalts­mittel werden aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Salzgitter bereitgestellt.

Sachverhalt:

Der Ortsrat der Ortschaft Nordost hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 von seinem Vorschlagsrecht gem. § 94 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Gebrauch gemacht.

Der Ortsrat der Ortschaft Nordost bittet den Rat der Stadt Salzgitter um die Übernahme der Raumkosten für den Stadtteiltreff in Steterburg durch die Stadt Salzgitter und um Bereitstellung entsprechender Mittel durch den städtischen Haushalt.

Über den Vorschlag des Ortsrates der Ortschaft Nordost hat der Rat der Stadt Salz­gitter im Rahmen des Vorschlagsrechts gem. § 94 Abs. 3 Satz 2 NKomVG innerhalb von 4 Monaten zu entscheiden.

Der Ortsrat Nordost hat seinen Vorschlag wie folgt begründet:

Die Siedlung Steterburg ist ein seit Jahrzehnten vernachlässigtes Quartier in Salzgitter-

Thiede und wurde 2015 in die Städtebauförderung aufgenommen.

Seit 2012 fanden sich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Verbindung mit der Dia­konie und anderen Trägern (Wohlfahrtsverbände und Organisationen) zusammen, um in vierjähriger Förderung durch die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brenn­punkte) einen Stadtteiltreff als Begegnungsstätte aufzubauen.

Durch viel Eigenleistung, die Unterstützung Dritter und vom Eigentümer mietfrei zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten wurde am Steterburger Marktplatz ein Stadtteiltreff (93 qm) und im ehemaligen Restaurant Ratskeller ein Bürgercafe (ca. 260 qm) ge­schaffen.

Es wurden hiermit die Grundlagen für ein neues gesellschaftliches Engagement vor Ort ermöglicht. Zahlreiche, meist ehrenamtliche, aber auch städtische Aktivitäten/Angebote sind in den Räumlichkeiten inzwischen etabliert und tragen wesentlich zur Belebung des Ortsteils bei (s. Anlage).

Ein gemeinsamer Antrag aller Ortsratsmitglieder auf bauliche Prüfung der vorhandenen Räumlichkeiten als geeignet für eine Begegnungsstätte gemäß Städtebauförder­programm soziale Stadt liegt vor, ist jedoch durch die Stadt noch nicht abschließend beantwortet.

Inzwischen wurde sogar der Festsaal im Bürgercafe mit einem neuen Fußbodenbelag aus Projektgeldern der Landesarbeitsgemeinschaft soziale Brennpunkte Niedersach­sen ausgestattet.

Ehrenamtliche können die finanziellen Mittel zur Abdeckung der Nebenkosten durch bewusst gering gehaltene Mitgliedbeiträge nicht aufbringen.

Um die Räumlichkeiten allen Nutzern weiterhin zur Verfügung stellen zu können und die bisher angelaufenen Aktivitäten auch im Sinne des Förderprojektes soziale Stadt aufrecht zu erhalten und auszuweiten, bedarf es einer Unterstützung der finanziellen Sicherheit.

Begründung:

Die Stadt Salzgitter hat die möglichen Finanzierungoptionen geprüft und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

a)Fördermöglichkeit durch die Städtebauförderung

Der Stadtteiltreff Steterburg liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Soziale Stadt Steterburg". Beim Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" handelt es sich jedoch um ein investives Programm. Eine Übernahme von Mietzahlungen für Vereine und Verbände ist dabei im Sinne der Städtebauförderungsrichtlinien nicht förderfähig und kann entsprechend nicht über die Gesamtmaßnahmen des Referates Stadtumbau und Soziale Stadt abgewickelt werden. Der Einsatz von Bundes- und Landesmitteln scheidet aus.

b)Fördermöglichkeiten durch den Fachdienst Soziales und Senioren mittels Zuschüssen und Zuwendungen

Der Fachdienst Soziales der Stadt Salzgitter ist Stelle der Förderung von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, der sozialen Verbände sowie der sozialen Einrichtungen und Interessensverbänden. Diese Verbände und Vertretungen müssen sich den humanitären und sozialpolitischen Zielsetzungen der Vermeidung oder Beseitigung von sozialen Notsituationen widmen.

Die der Förderung zugrundeliegenden Voraussetzungen wurden abgeprüft, dabei wurde im Ergebnis ermittelt, dass der Nutzungszweck der Räume, der weit überwiegend kultureller Natur ist, derzeit nicht den Fördervoraussetzungen

-Ausrichtung der Angebote nach den sozialplanerischen Zielsetzungen,

-Erfüllung sozialer Ziele und Anschub von Projekten in den Handlungsfeldern

Integration von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in die Arbeitswelt

Verbesserung der Situation Alleinerziehenden

durch die Richtlinie des Fachdienstes Soziales entspricht.

c)Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Salzgitter

Aufgrund der Prüfung der möglichen Finanzierungsansätze kann die Übernahme der Raumkosten zurzeit nur als 100 prozentiger Zuschuss (ohne Gegenfinanzierung) aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Salzgitter erfolgen.

Im Rahmen eines Förderantrages gibt es Bemühungen durch den FD Soziales, Fördermittel für das Quartier einzuwerben.

Mittel im allgemeinen Haushalt der Stadt Salzgitter stehen derzeit noch nicht zur Verfügung, und müssten in den Haushaltsjahren 2019 - 2021 neu eingeplant werden.

Die Bemessung der Höhe des Zuschusses bezieht sich lediglich auf die Räumlichkeit "Stadtteiltreff" des Bürgervereins im Erdgeschoss des Gebäudes ‚Lange Hecke 4‘ mit einer Fläche in Größe von ca. 83 qm. Die zuschussfähigen Mietkosten dürfen höchstens einer ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen. Der Zuschuss ist auf die Dauer von 3 Jahren (2019-2021) begrenzt. Der Nachweis der zuschussfähigen Kosten hat über entsprechend vorzulegende und zu prüfende Belege zu erfolgen. Der Zuschuss ist auf einen Betrag in Höhe von höchsten 12.600 Euro/Jahr begrenzt.

Damit wird empfohlen dem Vorschlag des Ortsrates der Ortschaft Nordost vom 21.06.2018 zu folgen.

Anlage:

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen: Nr. Status Name
Anlage 1 1 öffentlich FA_2026-17 (24 KB) PDF-Dokument (44 KB)
Anlage 2 2 öffentlich AktuelleNutzungdesStadtteiltreffsLange4-Novemb (95 KB)
Anlage 3 3 öffentlich MietkostenangebotStadtteiltreff (179 KB)
Anlage 4 4 öffentlich SatzungBuergervereinSteterburgeV (250 KB)
Anhänge:

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