Nutzung des Ratskellers am Steterburger Marktplatz als Begegnungsstätte

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11 Mai 2019 14:54 #298 von Marion
Haben "Analyse, Beteiligung und Vorplanung" wie von der Stadt SZ gefordert inzwischen stattgefunden? Wie geht es weiter?

Vorlage - 0757/17-MV
Betreff: Schaffung einer Begegnungsstätte für den Ortsteil Steterburg;
Gemeinsamer Antrag des gesamten Ortsrates der Ortschaft Nordost vom 21.05.2017 in der Sitzung vom 10.08.2017
Status: öffentlich Vorlage-Art: Mitteilungsvorlage
Federführend: 60 - Referat Stadtumbau und Soziale Stadt
Beratungsfolge:

Ortsrat der Ortschaft Nordost zur Kenntnis
15.02.2018
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Nordost

Antrag des Ortsrates:

Die Stadt Salzgitter wird aufgefordert, im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen für den Ortsteil Steterburg eine Begegnungsstätte zu schaffen.

Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit das ehemalige Restaurant Ratskeller am Steterburger Marktplatz, Lange Hecke 8, als Gemeinbedarfseinrichtung im Rahmen der Sozialen Stadt genutzt werden kann.

Mitteilung der Verwaltung:

Die Errichtung einer Gemeinbedarfseinrichtung in einem Sanierungsgebiet setzt voraus, dass die Maßnahme den Zielen und Zwecken der Sanierung entspricht. Diese beinhalten nicht nur die Schaffung eines „Raumes“. Es bedarf zunächst eines Konzeptes, in dem die Bedarfe analysiert, die Ziele definiert und das Betreibungs­konzept geklärt werden.

Erst nach der entsprechenden Klärung kann aus den Bedarfen u.a. der Sozialstruktur­analyse heraus, ein bauliches Konzept - in diesem Fall zur Errichtung einer multifunk­tionalen Einrichtung - unter Beteiligung aller relevanten Träger und städtischer Dienst­stellen für das Sanierungsgebiet entwickelt werden.

Zunächst ist ein Planungsauftrag zur Entwicklung eines Betreiberkonzeptes zu beauf­tragen.

Im Zuge der Konkretisierung des integrierten Handlungskonzeptes wird von der Ver­waltung vorgeschlagen, die Errichtung einer Gemeinbedarfseinrichtung im Sanierungs­gebiet vorzusehen.

Die Ansprüche an eine Gemeinbedarfseinrichtung im Sinne der Städtebauförderung haben eine Vielzahl von Anforderungen an die Nutzbarkeit der Gemeinbedarfseinrich­tung wie Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Barrierefreiheit, etc. zu erfüllen.

Wie die im Prozess ermittelten Grundlagen und Planungsansätze sowie das ent­wickelte Betreibungskonzept sich in den Räumlichkeiten des ehemaligen Ratskellers entsprechend der Vorgaben der Fördermittelgeber realisieren lassen, muss mit einer Machbarkeitsstudie (räumliches und architektonisches Konzept sowie Wirtschaftlich­keit) geprüft werden.

Sobald eine entsprechende Analyse, Beteiligung und Vorplanung stattgefunden hat, wird die Machbarkeitsstudie auf dieser Grundlage erstellt. In der Fortschreibung des Handlungskonzeptes wird ein entsprechendes Projekt abgebildet.
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23 März 2025 08:55 #472 von Marion
"Neueste" Nachrichten vom Februar 2024
Beantwortung von Ortsratsanfragen - 2642/18-AW -
Anfragenbeantwortung i. S. Sanierungsziel Steterburg; Anfrage des Ortsratsmitgliedes Dr. Kristina Wilkens (BL 38239) vom 15.01.2024 für die Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Nordost am 15.02.2024

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Weitere zusammenfassende Info des QM:
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